Zum Freistaat Thüringen ...  
Zuweisungen für Schulbauten und Schulsporthallen gem. Schulbauförderrichtlinie
Was wird gefördert?
1. Die Sanierung eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle,
2. Neubau eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle,
3. Neubau einer Mehrzwecksporthalle i. R. einer Mischfinanzierung mit
dem TMWTA,
4. Sanierung sowie Neubau von Bestandteilen eines Schullandheims,
soweit diese Unterrichtszwecken dienen,
5. Erwerb eines Gebäudes, das zur Nutzung als Schule oder
Schulsporthalle bestimmt und geeignet ist,
6. Ausstattung für neu geschaffene Unterrichtsräume oder einer
ebensolchen Schulsporthalle mit Geräten, sofern diese im
Zusammenhang mit einer der unter Nr. 1 - 5 genannten Maßnahme
erfolgt.
Wer wird gefördert?
Zuwendungen werden den Schulträgern der allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen in kommunaler und freier Trägerschaft nach
Maßgabe des Landeshaushaltes gewährt.

Voraussetzungen:

Gefördert werden kann:
- wenn zu 1. die zuwendungsfähigen Ausgaben 25.000 EUR übersteigen,
- wenn zu 3. in den Antragsunterlagen der über den Schulbedarf
hinausgehende Mehrbedarf ausgewiesen wird und die Gesamtzuwendung 33%
der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigt,
- wenn die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen gem. Nr.
1 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 ThürLHO vorliegt.

An dieser Stelle sind nur Förderzweck  und "Wer wird gefördert" veröffentlicht.

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E-Mail: bestellung@tiaw.de

Letzte interne Änderung: 19.03.2009


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